Landgericht Essen, 2010-01-06, 41 O 115/09

41 O 115/09Kantonsgericht06.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 41 O 115/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-06

Aktenzeichen: 41 O 115/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0106.41O115.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. KfH

Normen: § 4 Nr. 9 UWG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Streitwert: 100.000,00 €.

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