7 T 606/09•Landgericht Essen, 2010-01-08, 7 T 606/09
Landgericht Essen, 2010-01-08, 7 T 606/09
7 T 606/09Kantonsgericht08.01.2010
Regest
Anfechtung einer Ausschlagungserklärung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 606/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-08
Aktenzeichen: 7 T 606/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0108.7T606.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 1954 BGB
Leitsätze
Anfechtung einer Ausschlagungserklärung
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Geschäftswert für die Berechnung der im Beschwerdeverfahren entstandenen gerichtlichen Gebühren: 23.000,-- €.
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