7 T 730/09•Landgericht Essen, 2010-01-12, 7 T 730/09
Landgericht Essen, 2010-01-12, 7 T 730/09
7 T 730/09Kantonsgericht12.01.2010
Regest
geschlossene Unterbringung nach dem PsychKG, Formerfordernisse für die Einlegung einer Beschwerde
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 730/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-12
Aktenzeichen: 7 T 730/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0112.7T730.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 28, 38 FamG
Leitsätze
geschlossene Unterbringung nach dem PsychKG, Formerfordernisse für die Einlegung einer Beschwerde
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
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