Landgericht Essen, 2010-03-04, 7 T 427/08

7 T 427/08Kantonsgericht04.03.2010

Regest

Zwangsversteigerung, Aktivlegitimation des Schuldners für Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluss, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Anwendbarkeit des § 765 a ZPO, Suizidgefahr

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 427/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-04

Aktenzeichen: 7 T 427/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0304.7T427.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 80 (1) InsO, §§ 81, 83 - 85 a ZVG, § 765 a ZPO

Leitsätze

Zwangsversteigerung, Aktivlegitimation des Schuldners für Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluss, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Anwendbarkeit des § 765 a ZPO, Suizidgefahr

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 440.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.