7 T 427/08•Landgericht Essen, 2010-03-04, 7 T 427/08
Landgericht Essen, 2010-03-04, 7 T 427/08
7 T 427/08Kantonsgericht04.03.2010
Regest
Zwangsversteigerung, Aktivlegitimation des Schuldners für Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluss, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Anwendbarkeit des § 765 a ZPO, Suizidgefahr
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 427/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: 7 T 427/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0304.7T427.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 80 (1) InsO, §§ 81, 83 - 85 a ZVG, § 765 a ZPO
Leitsätze
Zwangsversteigerung, Aktivlegitimation des Schuldners für Rechtsmittel gegen den Zuschlagsbeschluss, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, Anwendbarkeit des § 765 a ZPO, Suizidgefahr
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 440.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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