Landgericht Essen, 2010-03-12, 56 KLs 20/08

56 KLs 20/08Kantonsgericht12.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 KLs 20/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-12

Aktenzeichen: 56 KLs 20/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0312.56KLS20.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XXI. Str. K.

Normen: § 332 StGB

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig der Bestechlichkeit in 30 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung, sowie in einem Fall in Tateinheit mit Betrug, des Betrugs in acht Fällen, des versuchten Betrugs, der Steuerhinterziehung in zwei Fällen, sowie der versuchten Steuerhinterziehung.

Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist, trägt die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

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