9 O 298/09•Landgericht Essen, 2010-04-13, 9 O 298/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 O 298/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-13
Aktenzeichen: 9 O 298/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0413.9O298.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 1 VVG i. V. m. §§ 1, 5 AVB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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