Landgericht Essen, 2010-04-27, 12 O 393/08

12 O 393/08Kantonsgericht27.04.2010

Regest

Restwerklohn für Malerarbeiten, Kostenvoranschlag, Eigenleistungen des Geschädigten

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 393/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-27

Aktenzeichen: 12 O 393/08

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0427.12O393.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 631, 280 BGB

Leitsätze

Restwerklohn für Malerarbeiten, Kostenvoranschlag, Eigenleistungen des Geschädigten

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

5.150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2008 und weitere 89,00 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2009

zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewien.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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