12 O 393/08•Landgericht Essen, 2010-04-27, 12 O 393/08
Landgericht Essen, 2010-04-27, 12 O 393/08
12 O 393/08Kantonsgericht27.04.2010
Regest
Restwerklohn für Malerarbeiten, Kostenvoranschlag, Eigenleistungen des Geschädigten
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 393/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-27
Aktenzeichen: 12 O 393/08
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0427.12O393.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 631, 280 BGB
Leitsätze
Restwerklohn für Malerarbeiten, Kostenvoranschlag, Eigenleistungen des Geschädigten
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
5.150,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2008 und weitere 89,00 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2009
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewien.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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