7 T 115/10•Landgericht Essen, 2010-04-30, 7 T 115/10
Landgericht Essen, 2010-04-30, 7 T 115/10
7 T 115/10Kantonsgericht30.04.2010
Regest
Grundbuchberichtigung, Aufnahme des Verwalters des Notars
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 115/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-04-30
Aktenzeichen: 7 T 115/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0430.7T115.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 44 (2) S 1 GBO, 58 BNotG
Leitsätze
Grundbuchberichtigung, Aufnahme des Verwalters des Notars
Tenor
Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses wird das Amtsgericht angewiesen,
die grundbuchlichen Eintragungen dahingehend zu berichtigen, dass angegeben wird,
„Notariatsverwalter Dr. S,W. anstelle Notar C, W.“.
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