7 T 342/10•Landgericht Essen, 2010-08-12, 7 T 342/10
Landgericht Essen, 2010-08-12, 7 T 342/10
7 T 342/10Kantonsgericht12.08.2010
Regest
Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung, Grundsatz der Amtsermittlung, keine generelle Pflicht zur Einholung eines medizinischen Gutachtens, keine obligatorische Anhörung des Betroffenen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 342/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-12
Aktenzeichen: 7 T 342/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0812.7T342.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 294 (1), 279, 288 FamFG
Leitsätze
Voraussetzungen der Aufhebung einer Betreuung, Grundsatz der Amtsermittlung, keine generelle Pflicht zur Einholung eines medizinischen Gutachtens, keine obligatorische Anhörung des Betroffenen
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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