9 O 99/09•Landgericht Essen, 2010-08-24, 9 O 99/09
Landgericht Essen, 2010-08-24, 9 O 99/09
9 O 99/09Kantonsgericht24.08.2010
Regest
Krankentagegeldleistungen, AVB - KT 2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 O 99/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-24
Aktenzeichen: 9 O 99/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0824.9O99.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 15 a AVB - KT 2008, § 4 (2) AVB - KT 2008
Leitsätze
Krankentagegeldleistungen, AVB - KT 2008
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.748,16 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 110,08 Euro seit dem 14.05.2008 und aus jeweils weiteren 110,08 Euro seit jedem weiteren Tag nach dem 14.05.2008 bis einschließlich zum 30.04.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, ab dem 01.05.2009 an die Klägerin Krankentagegeld in Höhe von 110,08 Euro täglich zu zahlen, solange die Klägerin arbeitsunfähig ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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