11 O 42/10•Landgericht Essen, 2010-08-25, 11 O 42/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 O 42/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-25
Aktenzeichen: 11 O 42/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0825.11O42.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 280 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.
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