Landgericht Essen, 2010-08-25, 11 O 42/10

11 O 42/10Kantonsgericht25.08.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 11 O 42/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-25

Aktenzeichen: 11 O 42/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0825.11O42.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Normen: § 280 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.