Landgericht Essen, 2010-09-10, 9 O 9/10

9 O 9/10Kantonsgericht10.09.2010

Regest

Bereicherungsanspruch gegen Insolvenzverwalter bei Fehlüberweisung an den Insolvenzschuldner

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 9 O 9/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 9 O 9/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0910.9O9.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Normen: § 812 BGB, § 60 Abs. 1 InsO

Leitsätze

Bereicherungsanspruch gegen Insolvenzverwalter bei Fehlüberweisung an den Insolvenzschuldner

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.956,43 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 30.06.2009 bis zum 15.10.2009 und nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2009 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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