Landgericht Essen, 2010-09-28, 7 T 470/09

7 T 470/09Kantonsgericht28.09.2010

Regest

Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung von angemeldeten, aber nicht festgestellten Forderungen

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 470/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-09-28

Aktenzeichen: 7 T 470/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0928.7T470.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: §§ 75 InsO, 174 ZPO

Leitsätze

Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung von angemeldeten, aber nicht festgestellten Forderungen

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

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