7 T 470/09•Landgericht Essen, 2010-09-28, 7 T 470/09
Landgericht Essen, 2010-09-28, 7 T 470/09
7 T 470/09Kantonsgericht28.09.2010
Regest
Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung von angemeldeten, aber nicht festgestellten Forderungen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 470/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-28
Aktenzeichen: 7 T 470/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0928.7T470.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 75 InsO, 174 ZPO
Leitsätze
Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren; Berücksichtigung von angemeldeten, aber nicht festgestellten Forderungen
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
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