Landgericht Essen, 2010-11-25, 12 O 176/04

12 O 176/04Kantonsgericht25.11.2010

Regest

Mitverschulden beim Verkehrsunfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit, alternative Schuldfeststellung, Schmerzensgeld, Netzhautablösung

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 176/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-25

Aktenzeichen: 12 O 176/04

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:1125.12O176.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 18 (6) StVO, 17 StVG

Leitsätze

Mitverschulden beim Verkehrsunfall durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder Unaufmerksamkeit, alternative Schuldfeststellung, Schmerzensgeld, Netzhautablösung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils

beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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