7 T 128/10•Landgericht Essen, 2010-11-26, 7 T 128/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 128/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-11-26
Aktenzeichen: 7 T 128/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:1126.7T128.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: §§ 1925, 1770 BGB, Art. 12 Adoptionsgesetz
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Geschäftswert für die Berechnung der im Beschwerdeverfahren entstandenen gerichtlichen Gebühr: 3.000,-- €.
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