12 O 165/09•Landgericht Essen, 2010-12-03, 12 O 165/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 12 O 165/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-03
Aktenzeichen: 12 O 165/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:1203.12O165.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Normen: §§ 346, 437, 434, 323 Abs. 5 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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