Landgericht Essen, 2010-12-16, 3 O 190/10

3 O 190/10Kantonsgericht16.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 190/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-16

Aktenzeichen: 3 O 190/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:1216.3O190.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 7 StVG, 823 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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