6 O 171/07•Landgericht Essen, 2011-01-18, 6 O 171/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 6 O 171/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-18
Aktenzeichen: 6 O 171/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0118.6O171.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Tenor
sind auf Grund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 17.08.2010 (Aktenzeichen XI ZR 151/10) von der Beklagten 1.459,42 Euro - eintausendvierhundertneunundfünfzig Euro und zweiundvierzig Cent - nebst Zin-sen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 13.08.2010 an den Kläger zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
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