Landgericht Essen, 2011-02-03, 3 O 19/10

3 O 19/10Kantonsgericht03.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 19/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-03

Aktenzeichen: 3 O 19/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0203.3O19.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 823 II BGB, 264 StGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das klagende Land trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers des Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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