7 T 241/10•Landgericht Essen, 2011-02-15, 7 T 241/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 241/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-15
Aktenzeichen: 7 T 241/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0215.7T241.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Vergütung 10.194,96 Euro
Auslagen 9.175,46 Euro
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 3.680,38 Euro
Endbetrag 23.050,80 Euro.
Der Betrag in Höhe von 800,40 Euro, den der Treuhänder bereits aus der Landeskasse erhalten hat, ist in Abzug zu bringen.
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Differenzbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2).
Der Beschwerdewert wird auf 39.757,21 Euro festgesetzt.
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