9 O 178/09•Landgericht Essen, 2011-02-16, 9 O 178/09
Landgericht Essen, 2011-02-16, 9 O 178/09
9 O 178/09Kantonsgericht16.02.2011
Regest
Leitungswasserschaden; grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch Nichtabsperren von Leitungen im unbewohnten Haus
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 9 O 178/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-16
Aktenzeichen: 9 O 178/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0216.9O178.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: § 28 Abs. 2 VVG
Leitsätze
Leitungswasserschaden; grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch Nichtabsperren von Leitungen im unbewohnten Haus
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.