Landgericht Essen, 2011-02-21, 4 O 356/10

4 O 356/10Kantonsgericht21.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 4 O 356/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-21

Aktenzeichen: 4 O 356/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0221.4O356.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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