4 O 356/10•Landgericht Essen, 2011-02-21, 4 O 356/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 356/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-21
Aktenzeichen: 4 O 356/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0221.4O356.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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