Landgericht Essen, 2011-05-23, 7 T 235/11

7 T 235/11Kantonsgericht23.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 235/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-05-23

Aktenzeichen: 7 T 235/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0523.7T235.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 850 k IV ZPO

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 24.03.2011, durch den die Erinnerung der Drittschuldnerin zurückgewiesen worden war, wird aufgehoben.

Auf die Erinnerung der Drittschuldnerin zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 02.03.2011 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Schuldnerin vom 02.03.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Entscheidung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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