Landgericht Essen, 2011-05-26, 3 O 55/11

3 O 55/11Kantonsgericht26.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 3 O 55/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-26

Aktenzeichen: 3 O 55/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0526.3O55.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: §§ 7,9 StVG, 823, 831 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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