11 O 363/10•Landgericht Essen, 2011-09-28, 11 O 363/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 11 O 363/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-28
Aktenzeichen: 11 O 363/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:0928.11O363.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: § 488 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin über den mit der Klage begehrten Betrag von 5.000,00 € hinaus aus dem Darlehensvertrag Nr. … vom 12.05.1999 keine Ansprüche gegen den Beklagten zustehen.
Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 10.398,15 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.10.2010 zu zahlen und zwar Zug um Zug gegen Abtretung des vom Beklagten unter der Gesellschafter Nummer … gehaltenen Anteils an der C GmbH, K-Str. …, … N.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
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