Landgericht Essen, 2011-11-10, 10 S 344/11

10 S 344/11Kantonsgericht10.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 10 S 344/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-10

Aktenzeichen: 10 S 344/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1110.10S344.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Normen: § 556 BGB

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 13.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hattingen Az.: 17 C 52/11 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin wird auf die Widerklage verurteilt, an den Beklagten weitere 650,60 € (i. B. sechshundertfünfzig 60/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.01.2010 zu zahlen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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