Landgericht Essen, 2012-01-31, 21 KLs-303 Js 101/11-11/11

21 KLs-303 Js 101/11-11/11Kantonsgericht31.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 21 KLs-303 Js 101/11-11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: 21 KLs-303 Js 101/11-11/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0131.21KLS303JS101.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: I. Große Strafkammer -Wirtschaftsstrafkammer-

Normen: §§370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO i. V. m. 149, 150, 369 AO, § 18 UStG,; §§ 25 Abs. 2, 53, 56 StGB

Tenor

Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung in zwei Fällen schuldig.

Es werden verurteilt:

der Angeklagte X zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,

der Angeklagte S zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.

Den Angeklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

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