Landgericht Essen, 2012-02-06, 56 Qs 4/12

56 Qs 4/12Kantonsgericht06.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 56 Qs 4/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-06

Aktenzeichen: 56 Qs 4/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0206.56QS4.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: XXI. große Strafkammer

Tenor

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen vom 12.10.2010 auf Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Landeskasse.

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