Landgericht Essen, 2012-02-07, 2 O 260/11

2 O 260/11Kantonsgericht07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 2 O 260/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 2 O 260/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0207.2O260.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: § 810 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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