Landgericht Essen, 2012-02-13, 18 O 342/11

18 O 342/11Kantonsgericht13.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 18 O 342/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-13

Aktenzeichen: 18 O 342/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0213.18O342.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Normen: § 1 VVG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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