18 O 342/11•Landgericht Essen, 2012-02-13, 18 O 342/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 18 O 342/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-13
Aktenzeichen: 18 O 342/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0213.18O342.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Normen: § 1 VVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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