Landgericht Essen, 2012-02-15, 26 KLs 47/11

26 KLs 47/11Kantonsgericht15.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 26 KLs 47/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-15

Aktenzeichen: 26 KLs 47/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0215.26KLS47.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VI. große Strafkammer

Normen: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 229, 240 Abs. 1, 303 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Velbert vom 23.10.2007 (Az. 21 Ds 169/07) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und wegen Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und ver-suchter Nötigung, zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Ausla-gen der Nebenklägerinnen, soweit er verurteilt worden ist.

Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 229, 240 Abs. 1, 303, 303 c, 22, 23, 52, 53, 55 StGB.

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