Landgericht Essen, 2012-03-05, 20 O 246/11

20 O 246/11Kantonsgericht05.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 20 O 246/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-05

Aktenzeichen: 20 O 246/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0305.20O246.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, 823 I BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des titulierten Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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