13 S 137/10•Landgericht Essen, 2012-03-13, 13 S 137/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 13 S 137/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-13
Aktenzeichen: 13 S 137/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0313.13S137.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: BGB § 249 Abs. 2
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 14.09.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 396,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2009 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 400,00 € zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits des ersten Rechtszugs tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 812,02 €.
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