Landgericht Essen, 2012-03-16, 17 O 300/10

17 O 300/10Kantonsgericht16.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 17 O 300/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-16

Aktenzeichen: 17 O 300/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0316.17O300.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Klage gegen die Beklagte zu 5) wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen zu 74% die Klägerin und zu 26% die Beklagten zu 1) bis 4) als Gesamtschuldner.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 5) und der Streithelferin zu 5) trägt die Klägerin.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beklagten zu 1) – 4) tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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