8 O 278/11•Landgericht Essen, 2012-04-05, 8 O 278/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 8 O 278/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-05
Aktenzeichen: 8 O 278/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0405.8O278.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: §§ 1, 15 UStG, 249 BGB
Tenor
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Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 21.285,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2011 zu zahlen.
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Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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