Landgericht Essen, 2012-04-05, 8 O 278/11

8 O 278/11Kantonsgericht05.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 278/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-05

Aktenzeichen: 8 O 278/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0405.8O278.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Normen: §§ 1, 15 UStG, 249 BGB

Tenor

  1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 21.285,38 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2011 zu zahlen.

  2. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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