8 O 357/10•Landgericht Essen, 2012-04-24, 8 O 357/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 8 O 357/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-24
Aktenzeichen: 8 O 357/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0424.8O357.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Normen: §§ 883 Abs. 1 BGB, 7, 18 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vorläufig vollstreckbaren Betrages.
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