Landgericht Essen, 2012-06-05, 8 O 133/11

8 O 133/11Kantonsgericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 8 O 133/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 8 O 133/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0605.8O133.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vorläufig vollstreckbarenBetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.