1 O 127/09•Landgericht Essen, 2012-06-06, 1 O 127/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 127/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-06
Aktenzeichen: 1 O 127/09
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0606.1O127.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen
Normen: §§ 280, 278 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
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