Landgericht Essen, 2012-06-06, 1 O 127/09

1 O 127/09Kantonsgericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 127/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 1 O 127/09

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0606.1O127.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

Normen: §§ 280, 278 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

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