Landgericht Essen, 2012-06-13, 12 O 440/10

12 O 440/10Kantonsgericht13.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 440/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 12 O 440/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0613.12O440.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, 115 VVG, 249 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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