Landgericht Essen, 2012-07-25, 20 O 8/12

20 O 8/12Kantonsgericht25.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 20 O 8/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-25

Aktenzeichen: 20 O 8/12

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0725.20O8.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Normen: §§ 7, 18 StVG, 115 VVG, 823 I BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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