4 O 29/11•Landgericht Essen, 2012-08-06, 4 O 29/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 29/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-06
Aktenzeichen: 4 O 29/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0806.4O29.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: § 7 StVG
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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