Landgericht Essen, 2012-09-12, 1 O 247/11

1 O 247/11Kantonsgericht12.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 247/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-12

Aktenzeichen: 1 O 247/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0912.1O247.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 278, 823 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Kosten der Nebenintervention tragen die Nebeninervenienten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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