1 O 247/11•Landgericht Essen, 2012-09-12, 1 O 247/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 1 O 247/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-12
Aktenzeichen: 1 O 247/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0912.1O247.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 280 Abs. 1, 278, 823 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Kosten der Nebenintervention tragen die Nebeninervenienten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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