7 T 390/12•Landgericht Essen, 2012-09-18, 7 T 390/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 390/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-09-18
Aktenzeichen: 7 T 390/12
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0918.7T390.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Streitwert wird auf 11.089,41 € festgesetzt.
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