Landgericht Essen, 2012-09-25, 15 S 293/11

15 S 293/11Kantonsgericht25.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 15 S 293/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-25

Aktenzeichen: 15 S 293/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0925.15S293.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 29.09.2011 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 551,36 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 65% und der Beklagten zu 35 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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