Landgericht Essen, 2012-10-01, 1 O 154/11

1 O 154/11Kantonsgericht01.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 1 O 154/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-01

Aktenzeichen: 1 O 154/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:1001.1O154.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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