7 T 145/13•Landgericht Essen, 2013-03-28, 7 T 145/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 7 T 145/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: 7 T 145/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0328.7T145.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 829 Abs. 4 ZPO, § 3 ZVFV
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin. Eine weitergehende Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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