Landgericht Essen, 2013-03-28, 7 T 145/13

7 T 145/13Kantonsgericht28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 145/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 7 T 145/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0328.7T145.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: § 829 Abs. 4 ZPO, § 3 ZVFV

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin. Eine weitergehende Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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