4 O 405/12•Landgericht Essen, 2013-04-11, 4 O 405/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 4 O 405/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-11
Aktenzeichen: 4 O 405/12
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0411.4O405.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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