Landgericht Essen, 2013-06-10, 12 O 19/13

12 O 19/13Kantonsgericht10.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 12 O 19/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-10

Aktenzeichen: 12 O 19/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0610.12O19.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Normen: §§ 18 StVG, 823 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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