43 O 29/12•Landgericht Essen, 2013-07-11, 43 O 29/12
Landgericht Essen, 2013-07-11, 43 O 29/12
43 O 29/12Kantonsgericht11.07.2013
Regest
Es besteht kein Honoraranspruch des Unternehmensberaters für die Herstellung eines Investmentmemorandums, wenn die Finanzierungsbemühungen erst nach Ablauf der vertraglichen Nachlaufzeit Erfolg haben.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Essen — 43 O 29/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-11
Aktenzeichen: 43 O 29/12
ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0711.43O29.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Leitsätze
Es besteht kein Honoraranspruch des Unternehmensberaters für die Herstellung eines Investmentmemorandums, wenn die Finanzierungsbemühungen erst nach Ablauf der vertraglichen Nachlaufzeit Erfolg haben.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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