Landgericht Essen, 2013-09-24, 7 T 71/13

7 T 71/13Kantonsgericht24.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Essen — 7 T 71/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-24

Aktenzeichen: 7 T 71/13

ECLI: ECLI:DE:LGE:2013:0924.7T71.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Normen: §§ 300, 296 InsO

Tenor

Die Restschuldbefreiung wird versagt.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die öffentliche Bekanntmachung wird dem Amtsgericht übertragen.

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